Die Anforderungen im Überblick
Der § 14 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) ist eindeutig. Dennoch herrschen in der Praxis oft Unsicherheiten. Unsere Checkliste hilft Ihnen, den Status Quo Ihrer Einrichtung zu bewerten.
1. Der Turnus
Gesetz: "alle zwei Jahre"
Check: Wann war Ihre letzte Befragung? Wenn diese länger als 20 Monate zurückliegt, sollten Sie jetzt mit der Planung beginnen, um die Frist nicht zu reißen.
2. Die Form
Gesetz: "schriftlich und anonymisiert"
Check: Mündliche Feedbackgespräche oder das "Handzeichen in der Teambesprechung" reichen nicht aus. Sie benötigen einen dokumentierten Prozess. Anonymität muss technisch sichergestellt sein – hier empfiehlt sich oft ein externer Dienstleister, um Rückschlüsse auf einzelne Personen (z.B. durch Handschrift) auszuschließen.
3. Der Inhalt
Gesetz: "Zufriedenheit mit Arbeitsbedingungen" & "Möglichkeiten zur Verbesserung"
Check: Deckt Ihr Fragebogen diese Bereiche explizit ab? Fragen Sie konkret nach Verbesserungsvorschlägen für Arbeitsprozesse? Ein reines "Wie geht es Ihnen?" genügt nicht.
4. Die Kommunikation
Gesetz: "Ergebnis mitteilen"
Check: Haben Sie einen Plan, wie die Ergebnisse präsentiert werden? Ein Aushang am Schwarzen Brett ist das Minimum, besser sind Team-Meetings oder eine Präsentation.
Unser Tipp
Dokumentieren Sie jeden Schritt. Von der Einladung zur Befragung bis zur Ergebnispräsentation. So sind Sie bei jeder Prüfung durch die Wohn-Pflege-Aufsicht auf der sicheren Seite.
