HMBWBG § 14 Checkliste: Sind Sie vorbereitet?
Recht & Praxis

HMBWBG § 14 Checkliste: Sind Sie vorbereitet?

02. Januar 2026 Redaktion Befragungen Hamburg

Die Anforderungen im Überblick

Der § 14 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) ist eindeutig. Dennoch herrschen in der Praxis oft Unsicherheiten. Unsere Checkliste hilft Ihnen, den Status Quo Ihrer Einrichtung zu bewerten.

1. Der Turnus

Gesetz: "alle zwei Jahre"

Check: Wann war Ihre letzte Befragung? Wenn diese länger als 20 Monate zurückliegt, sollten Sie jetzt mit der Planung beginnen, um die Frist nicht zu reißen.

2. Die Form

Gesetz: "schriftlich und anonymisiert"

Check: Mündliche Feedbackgespräche oder das "Handzeichen in der Teambesprechung" reichen nicht aus. Sie benötigen einen dokumentierten Prozess. Anonymität muss technisch sichergestellt sein – hier empfiehlt sich oft ein externer Dienstleister, um Rückschlüsse auf einzelne Personen (z.B. durch Handschrift) auszuschließen.

3. Der Inhalt

Gesetz: "Zufriedenheit mit Arbeitsbedingungen" & "Möglichkeiten zur Verbesserung"

Check: Deckt Ihr Fragebogen diese Bereiche explizit ab? Fragen Sie konkret nach Verbesserungsvorschlägen für Arbeitsprozesse? Ein reines "Wie geht es Ihnen?" genügt nicht.

4. Die Kommunikation

Gesetz: "Ergebnis mitteilen"

Check: Haben Sie einen Plan, wie die Ergebnisse präsentiert werden? Ein Aushang am Schwarzen Brett ist das Minimum, besser sind Team-Meetings oder eine Präsentation.

Unser Tipp

Dokumentieren Sie jeden Schritt. Von der Einladung zur Befragung bis zur Ergebnispräsentation. So sind Sie bei jeder Prüfung durch die Wohn-Pflege-Aufsicht auf der sicheren Seite.

Möchten Sie dieses Wissen in Ihrer Einrichtung anwenden?

Starten Sie jetzt Ihre rechtssichere Befragung und nutzen Sie die Ergebnisse für echte Verbesserungen.