Fachartikel

Angehörigenbefragung vs. Beschäftigtenbefragung: Zwei Seiten der Qualitätssicherung

Warum Hamburg auf zwei Befragungstypen setzt und wie sie sich ergänzen

📅 28. Januar 2026⏱️ 9 Minuten Lesezeit✍️ Manus AI

Hamburg setzt auf ein zweigleisiges Qualitätssicherungssystem in der Pflege: Während die Beschäftigtenbefragung (§ 14 HMBWBG) die Arbeitsbedingungen in den Blick nimmt, bewertet die Angehörigenbefragung (§ 30a HMBWBG) die Pflegequalität aus Sicht der Nutzer. Beide Instrumente sind gesetzlich vorgeschrieben – doch die Unterschiede sind enorm.

Die Grundidee: Qualität aus zwei Perspektiven

Qualität in der Pflege ist kein eindimensionales Konzept. Was für Pflegekräfte eine gute Arbeitsumgebung bedeutet, muss nicht zwangsläufig mit der Zufriedenheit der Bewohner korrelieren. Umgekehrt können Angehörige eine Einrichtung positiv bewerten, während die Mitarbeiter unter hoher Arbeitsbelastung leiden. Hamburg hat diese Komplexität erkannt und zwei Befragungstypen etabliert:

  1. Beschäftigtenbefragung (§ 14 HMBWBG): Fokus auf Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit
  2. Angehörigenbefragung (§ 30a HMBWBG): Fokus auf Pflegequalität und Lebensqualität der Bewohner

Beide Instrumente sind Pflicht, aber in Durchführung, Zweck und Verantwortlichkeit völlig unterschiedlich.

Die Unterschiede auf einen Blick

AspektBeschäftigtenbefragung (§ 14)Angehörigenbefragung (§ 30a)
ZielgruppeMitarbeiter der EinrichtungAngehörige der Bewohner
DurchführungEinrichtung selbstSozialbehörde Hamburg
FrequenzAlle 2 Jahre (Pflicht)Regelmäßig (behördlich)
ZweckArbeitsbedingungen verbessernPflegequalität beurteilen
FragebogenFrei wählbarWissenschaftlich (DIP)
VeröffentlichungIntern (an Beschäftigte)Öffentlich (Pflegekompass)
RechtsfolgenBußgeld bei NichtdurchführungKeine (freiwillige Teilnahme)

Die Beschäftigtenbefragung: Interne Perspektive

Die Beschäftigtenbefragung ist in § 14 Abs. 2 HMBWBG verankert. Der Zweck ist klar: Arbeitsbedingungen verbessern und Fluktuation reduzieren. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein strategischer Wettbewerbsvorteil.

Wer ist verantwortlich?

Die Einrichtung selbst muss die Befragung organisieren. Das bedeutet: Fragebogen auswählen, Durchführung intern oder extern beauftragen, Ergebnisse auswerten und kommunizieren.

Veröffentlichung

Die Ergebnisse müssen den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden – aber nicht der Öffentlichkeit oder der Wohn-Pflege-Aufsicht. Sie dienen ausschließlich der internen Qualitätsentwicklung.

Die Angehörigenbefragung: Externe Perspektive

Die Angehörigenbefragung basiert auf § 30a HMBWBG und wird von der Sozialbehörde Hamburg durchgeführt. Der Zweck ist dreifach:

  1. Transparenz: Pflegebedürftige und Angehörige bei der Heimsuche unterstützen
  2. Qualitätsentwicklung: Einrichtungen erhalten systematische Rückmeldung
  3. Aufsicht: Wohn-Pflege-Aufsicht erhält Hinweise auf Schwachpunkte

Wer ist verantwortlich?

Die Sozialbehörde Hamburg organisiert die Befragung. Die Einrichtung hat keinen Einfluss auf Durchführung, Fragebogen oder Zeitpunkt. Die Auswertung erfolgt durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein.

Veröffentlichung

Die Ergebnisse werden öffentlich im Hamburger Pflegekompass dargestellt:

  • Weiterempfehlungsrate: Kernindikator in Suchergebnissen
  • Stärken/Schwächen: Benchmark-Vergleich mit Hamburg-Durchschnitt
  • Detailergebnisse: PDF-Download für jede Einrichtung

Warum beide Befragungen unverzichtbar sind

Synergie-Effekt 1: Früherkennung von Qualitätsproblemen

Stellen Sie sich vor: Die Angehörigenbefragung zeigt schlechte Werte bei der „Kommunikation mit dem Pflegepersonal". Gleichzeitig ergibt die Beschäftigtenbefragung, dass die Mitarbeiter unter Zeitdruck leiden. Der Zusammenhang ist offensichtlich: Überlastete Pflegekräfte haben weniger Zeit für Gespräche mit Angehörigen.

Ohne beide Perspektiven wäre diese Ursache-Wirkungs-Kette nicht sichtbar.

Synergie-Effekt 2: Glaubwürdigkeit nach außen

Eine Einrichtung, die in der Angehörigenbefragung gut abschneidet, aber die Beschäftigtenbefragung vernachlässigt, riskiert langfristig ihre Reputation. Denn: Zufriedene Mitarbeiter sind die Basis für gute Pflege.

Synergie-Effekt 3: Strategische Personalgewinnung

Einrichtungen, die beide Befragungen ernst nehmen, können dies aktiv im Recruiting nutzen:

  • „Wir wurden von Angehörigen mit 4,5 von 5 Sternen bewertet" (Pflegekompass)
  • „92 % unserer Mitarbeiter würden uns als Arbeitgeber weiterempfehlen" (Beschäftigtenbefragung)

Diese Kombination ist ein starkes Signal an potenzielle Bewerber.

Praxistipp: So nutzen Sie beide Befragungen strategisch

Schritt 1: Zeitliche Koordination

Führen Sie die Beschäftigtenbefragung nicht im selben Monat wie die Angehörigenbefragung durch. Das würde die Mitarbeiter überlasten und die Teilnahmequote senken. Ideal:

  • Angehörigenbefragung: Wird von der Behörde terminiert (meist April-Juni)
  • Beschäftigtenbefragung: Legen Sie einen festen Monat fest (z.B. Januar oder September)

Schritt 2: Ergebnisse gemeinsam analysieren

Erstellen Sie eine Qualitätsmatrix, die beide Perspektiven abbildet:

DimensionAngehörigeBeschäftigteInterpretation
Kommunikation⭐⭐⭐ (3/5)⭐⭐⭐⭐ (4/5)Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt, aber Angehörige nicht ausreichend informiert → Kommunikationstraining
Verpflegung⭐⭐⭐⭐⭐ (5/5)⭐⭐⭐ (3/5)Bewohner zufrieden, aber Küchenpersonal überlastet → Personalaufstockung prüfen

Fazit: Zwei Befragungen, ein Ziel

Beschäftigten- und Angehörigenbefragung sind keine Konkurrenten, sondern Partner. Zusammen bilden sie ein vollständiges Bild der Qualität in Ihrer Einrichtung:

  • Innen: Zufriedene Mitarbeiter, die gerne bleiben
  • Außen: Zufriedene Bewohner und Angehörige, die weiterempfehlen

Einrichtungen, die beide Befragungen ernst nehmen, profitieren dreifach:

  1. Rechtssicherheit: Compliance mit § 14 und § 30a HMBWBG
  2. Reputation: Gute Bewertungen im Pflegekompass
  3. Attraktivität: Geringere Fluktuation und bessere Bewerberqualität

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Referenzen

  1. Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HMBWBG), § 14 Abs. 2, verfügbar unter: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WoBetrQGHAV2IVZ
  2. Sozialbehörde Hamburg: Befragung Angehöriger der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, verfügbar unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/pflege/pflege-im-heim/angehoerigenbefragung/information-85914

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